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Dr. Marc Bohlen,
LL.M. (Stellenbosch)*

Dr. Marc Bohlen berät seine Mandanten seit vielen Jahren in nationalen und internationalen Kontexten. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Urheberrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz sowie das Medien-, Presse- und Äußerungsrecht. Er begleitet seine Mandanten bei Angelegenheiten des Geschäftsgeheimnisschutzes und Datenschutzes sowie im IT-Recht und berät darüber hinaus zu Themen des Arbeitsrechtes. Aufgrund seiner Expertise wirkte er bei der gesetzgeberischen Ausgestaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) mit und beriet in diesem Zusammenhang den deutschen Bundestag.

Dr. Marc Bohlen hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und war in den vergangenen Jahren für international agierende Kanzleien in Hamburg und München tätig. Im Jahr 2021 wechselte er zu tqf legal nach Berlin. Der gebürtige Hamburger absolvierte beide Staatsexamina in Bayern. Seine Doktorarbeit verfasste er in München. Zusätzlich erhielt er den Abschluss Master of Laws (LL.M.) mit Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz in Stellenbosch (Südafrika). 

Medien-, Presse-, Äußerungsrecht:

Dr. Marc Bohlen betreut Unternehmen und Privatpersonen umfassend im Bereich Medien. Werbung, Printmedien und Social Media bilden hierbei den Kern seiner Tätigkeit, wozu auch die Rechtsverteidigung bekannter Persönlichkeiten gehört. Aufgrund seiner Expertise wirkte er bei der gesetzgeberischen Ausgestaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) mit und beriet in diesem Zusammenhang den deutschen Bundestag.

Wettbewerbsrecht:

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Marc Bohlen liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Unternehmen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang betreut er Unternehmen bei der Implementierung neuer Produkte auf dem nationalen und internationalen Markt sowie bei der Abwehr rechtswidrig agierender Mitbewerber.

Arbeitsrecht:

Dr. Marc Bohlen vertritt und berät seine Mandanten umfassend im Bereich Arbeitsrecht. Neben der gerichtlichen Vertretung gehört hierzu vor allem auch die Gestaltung und Umsetzung komplexer Vertragsstrukturen.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen:

Die Thematik Geschäftsgeheimnisschutz ist eng mit dem Datenschutzrecht und dem Arbeitsrecht verzahnt. Dr. Marc Bohlen unterstützt mit seiner Expertise Unternehmen dabei, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und geistiges Eigentum zu schützen. Er war in der Vergangenheit umfangreich mit komplexen, grenzüberschreitenden Gerichtsstreitigkeiten im Bereich der Verletzung technischer Geschäftsgeheimnisse befasst und versteht es, auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen vorzugehen.

Urheberrecht:

Das Urheberrecht hat für viele Mandanten neben dem Medienrecht einen besonderen Stellenwert. Auch diesbezüglich berät Dr. Marc Bohlen seine Mandanten und gewährleistet aufgrund seiner langjährigen Erfahrung eine ergebnisorientierte Lösung. Zuletzt ist in diesem Rechtsbereich seine Publikation „Der Streitwert im Rahmen der urheberrechtlichen Abmahnung“ (NJW 2017, 777 – 779) erschienen.

Datenschutz / IT-Recht:

Dr. Marc Bohlen sind die unliebsamen Stolpersteine des Datenschutzrechtes bekannt. Er begleitet seit vielen Jahren seine Mandanten über diesen steinigen Weg, um gemeinsam praktikable Lösung bei der Umsetzung und Beachtung des Datenschutz- und IT-Rechtes zu finden. In diesem Zusammenhang veröffentlichte Dr. Marc Bohlen auch die etwa vom Oberlandesgericht Köln in seinen Entscheidungen zitierte Publikation „Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch bei der Bekämpfung von Hass im Internet“ (NJW 2020, 1999 – 2004).

Publikationen:

Es folgen die von Dr. Marc Bohlen in Fachzeitschriften und Büchern veröffentlichten Beiträge, auf die insbesondere die Rechtsprechung und Fachliteratur Bezug nimmt:

  • Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch bei der Bekämpfung von Hass im Internet, NJW 2020, 1999 – 2004
  • Der Streitwert im Rahmen der urheberrechtlichen Abmahnung, NJW 2017, 777 – 779
  • Der Vergleich – Noch ein praxistaugliches Mittel zur arbeitsvertraglichen Befristung?, NZA-RR 2015, 449 – 456
  • Europarechtskonformität einer arbeitsvertraglichen Befristung durch Vergleich (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG), ZESAR 2015, 377 – 385
  • Limited Edition, RAW 2014, 107 – 112
  • Die arbeitsvertragliche Befristung mittels eines gerichtlichen Vergleichs, Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, Band 97, 2016

Medien-, Presse-, Äußerungsrecht:

Dr. Marc Bohlen betreut Unternehmen und Privatpersonen umfassend im Bereich Medien. Werbung, Printmedien und Social Media bilden hierbei den Kern seiner Tätigkeit, wozu auch die Rechtsverteidigung bekannter Persönlichkeiten gehört. Aufgrund seiner Expertise wirkte er bei der gesetzgeberischen Ausgestaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) mit und beriet in diesem Zusammenhang den deutschen Bundestag.

Urheberrecht:

Das Urheberrecht hat für viele Mandanten neben dem Medienrecht einen besonderen Stellenwert. Auch diesbezüglich berät Dr. Marc Bohlen seine Mandanten und gewährleistet aufgrund seiner langjährigen Erfahrung eine ergebnisorientierte Lösung. Zuletzt ist in diesem Rechtsbereich seine Publikation „Der Streitwert im Rahmen der urheberrechtlichen Abmahnung“ (NJW 2017, 777 – 779) erschienen.

Wettbewerbsrecht:

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Marc Bohlen liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Unternehmen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang betreut er Unternehmen bei der Implementierung neuer Produkte auf dem nationalen und internationalen Markt sowie bei der Abwehr rechtswidrig agierender Mitbewerber.

 

Datenschutz / IT-Recht:

Dr. Marc Bohlen sind die unliebsamen Stolpersteine des Datenschutzrechtes bekannt. Er begleitet seit vielen Jahren seine Mandanten über diesen steinigen Weg, um gemeinsam praktikable Lösung bei der Umsetzung und Beachtung des Datenschutz- und IT-Rechtes zu finden. In diesem Zusammenhang veröffentlichte Dr. Marc Bohlen auch die etwa vom Oberlandesgericht Köln in seinen Entscheidungen zitierte Publikation „Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch bei der Bekämpfung von Hass im Internet“ (NJW 2020, 1999 – 2004).

 

Arbeitsrecht:

Dr. Marc Bohlen vertritt und berät seine Mandanten umfassend im Bereich Arbeitsrecht. Neben der gerichtlichen Vertretung gehört hierzu vor allem auch die Gestaltung und Umsetzung komplexer Vertragsstrukturen.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen:

Die Thematik Geschäftsgeheimnisschutz ist eng mit dem Datenschutzrecht und dem Arbeitsrecht verzahnt. Dr. Marc Bohlen unterstützt mit seiner Expertise Unternehmen dabei, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und geistiges Eigentum zu schützen. Er war in der Vergangenheit umfangreich mit komplexen, grenzüberschreitenden Gerichtsstreitigkeiten im Bereich der Verletzung technischer Geschäftsgeheimnisse befasst und versteht es, auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen vorzugehen.

Publikationen:

Es folgen die von Dr. Marc Bohlen in Fachzeitschriften und Büchern veröffentlichten Beiträge, auf die insbesondere die Rechtsprechung und Fachliteratur Bezug nimmt:

  • Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch bei der Bekämpfung von Hass im Internet, NJW 2020, 1999 – 2004
  • Der Streitwert im Rahmen der urheberrechtlichen Abmahnung, NJW 2017, 777 – 779
  • Der Vergleich – Noch ein praxistaugliches Mittel zur arbeitsvertraglichen Befristung?, NZA-RR 2015, 449 – 456
  • Europarechtskonformität einer arbeitsvertraglichen Befristung durch Vergleich (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG), ZESAR 2015, 377 – 385
  • Limited Edition, RAW 2014, 107 – 112
  • Die arbeitsvertragliche Befristung mittels eines gerichtlichen Vergleichs, Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, Band 97, 2016

* Angestellter Rechtsanwalt

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